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LS Computersysteme

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01/2024

LS Computersysteme GmbH & Co. KG

Schneiderstraße 71, 40764 Langenfeld, Deutschland

Stand: 01/2024

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der

LS Computersysteme GmbH & Co. KG (nachfolgend „wir“)

und ihren Kunden über den Onlineshop server-bau.de

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.

Der Vertrag kommt zustande durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ggf. anfallender Versandkosten.

Zahlungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über (§ 447 BGB).

Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

§ 6 Gewährleistung, RMA und Nacherfüllung (B2B – preislich begrenzt)

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel gemäß § 377 HGB anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch:

Nachbesserung oder

Ersatzlieferung oder

Erteilung einer Gutschrift.

Preisliche Begrenzung der Nacherfüllung: Unsere Verpflichtung zur Ersatzlieferung oder Gutschrift ist der Höhe nach auf den ursprünglichen Netto-Verkaufspreis der mangelhaften Ware begrenzt, der dem Kunden bei Vertragsschluss in Rechnung gestellt wurde.

Preissteigerungen, Marktverfügbarkeiten oder gestiegene Wiederbeschaffungskosten begründen keinen Anspruch auf Ersatz über den ursprünglichen Verkaufspreis hinaus.

Eine Ersatzlieferung eines höherwertigen oder aktuell teureren Produkts erfolgt nur gegen Ausgleich der Preisdifferenz durch den Kunden oder nach unserer freiwilligen Kulanz.

Die Gutschrift kann nach unserer Wahl:

zur Verrechnung mit offenen Forderungen oder

zur Verrechnung mit einer Folgebestellung verwendet werden. Eine Barauszahlung erfolgt nicht, sofern gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten – jeweils begrenzt auf den ursprünglichen Verkaufspreis.

§ 7 SSD-Speichermedien, TBW-Grenzen und nutzungsbedingter Verschleiß

Anwendungsbereich Die nachfolgenden Regelungen gelten für Solid State Drives/SSDs, NVMe-, SATA-, M.2- und sonstige Flash-Speichermedien, die von uns geliefert, verbaut, ausgetauscht, gewartet oder im Rahmen von Hardware-, Server-, Storage-, Workstation-, Notebook-, PC-, NAS- oder vergleichbaren IT-Systemen bereitgestellt werden. Technisch begrenzte Schreibhaltbarkeit Dem Kunden ist bekannt, dass SSDs und vergleichbare Flash-Speichermedien technisch verschleißbehaftete Komponenten sind. Ihre Lebensdauer wird insbesondere durch Art, Umfang und Häufigkeit der Schreibvorgänge beeinflusst. Eine unbegrenzte Schreibhaltbarkeit ist nicht geschuldet. TBW-/DWPD-Grenzen als vereinbarte Beschaffenheit Soweit der Hersteller für ein Speichermedium Werte wie „TBW“/„Total Bytes Written“, „DWPD“/„Drive Writes Per Day“, „Percentage Used“, „Media Wearout Indicator“, „Available Spare“, „Wear Leveling Count“ oder vergleichbare Verschleiß-, Nutzungs- oder Haltbarkeitswerte angibt, gelten diese Werte als vereinbarte technische Nutzungs-, Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgrenze des jeweiligen Speichermediums, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Keine unbeschränkte Nutzung über Verschleißgrenzen hinaus Die vereinbarte Beschaffenheit eines SSD- oder Flash-Speichermediums umfasst keine Nutzung über die vom Hersteller angegebene TBW-, DWPD- oder sonstige Verschleiß- oder Haltbarkeitsgrenze hinaus. Eine Nutzung nach Erreichen oder Überschreiten dieser Grenze erfolgt außerhalb der vereinbarten technischen Beschaffenheit des Speichermediums. Erreichen oder Überschreiten der TBW-Grenze Das Erreichen oder Überschreiten der vom Hersteller angegebenen TBW-, DWPD- oder sonstigen Verschleiß- oder Haltbarkeitsgrenze gilt als nutzungsbedingter Verschleiß. Funktionsbeeinträchtigungen, Leistungsabfall, fehlerhafte Speicherblöcke, Schreib-/Lesefehler, Datenverluste oder Ausfälle, die auf das Erreichen oder Überschreiten dieser Grenze, auf übermäßige Schreiblast, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, ungeeignete Betriebsbedingungen oder sonstigen nutzungsbedingten Verschleiß zurückzuführen sind, stellen keinen Sachmangel dar. Begrenzung freiwilliger Garantie-, Kulanz-, Austausch- und Serviceleistungen Soweit wir für SSDs oder vergleichbare Flash-Speichermedien freiwillige Garantie-, Kulanz-, Austausch-, Service-, Wartungs- oder sonstige über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Leistungen erbringen, bestehen diese, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, nur bis zum früheren Eintritt eines der folgenden Ereignisse:

a) Ablauf der vereinbarten zeitlichen Garantie-, Service-, Wartungs- oder Leistungsdauer; oder b) Erreichen oder Überschreiten der vom Hersteller angegebenen TBW-, DWPD- oder sonstigen Verschleiß- oder Haltbarkeitsgrenze.

Diagnose- und Nachweiswerte Für die Beurteilung der Nutzung, Schreiblast und des Verschleißzustands des Speichermediums sind insbesondere die durch Herstellerdiagnoseprogramme, SMART-Werte, Firmwaredaten, Controllerdaten oder vergleichbare technische Prüfverfahren auslesbaren Werte maßgeblich. Hierzu zählen insbesondere „Total Bytes Written“, „Host Writes“, „Percentage Used“, „Media Wearout Indicator“, „Available Spare“, „Wear Leveling Count“, „Reallocated Sectors“, „Uncorrectable Errors“ oder vergleichbare Kennzahlen. Gebrauchte und wiederaufbereitete Geräte Bei gebrauchten, wiederaufbereiteten oder als „refurbished“ bezeichneten Geräten können SSDs und vergleichbare Flash-Speichermedien bereits eine Vorbenutzung und eine teilweise ausgeschöpfte TBW-, DWPD- oder sonstige Verschleißgrenze aufweisen. Der bei Übergabe auslesbare oder dem Kunden mitgeteilte Verschleißzustand gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Eine weitere Abnutzung nach Übergabe stellt nutzungsbedingten Verschleiß dar. Abgrenzung zur gesetzlichen Mängelhaftung Die vorstehenden Regelungen lassen Ansprüche des Kunden wegen solcher Mängel unberührt, die nachweislich bereits bei Gefahrübergang vorlagen und nicht auf nutzungsbedingten Verschleiß, das Erreichen oder Überschreiten der spezifizierten Schreiblast, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, ungeeignete Betriebsbedingungen oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Unberührt bleibende Haftung Eine Haftung wegen Arglist, wegen der Übernahme einer ausdrücklich als solche bezeichneten Beschaffenheitsgarantie, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 8 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Rücksendungen und Kulanz

Rücksendungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger RMA-Freigabe.

Kulanzleistungen erfolgen freiwillig und begründen keinen Rechtsanspruch, auch nicht bei wiederholter Gewährung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Sitz, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

LS Computersysteme GmbH & Co. KG

Guido Schulz

LS Computersysteme GmbH & Co. KG

Schneiderstrasse 71, 40764 Langenfeld Tel. 02173/1064770; Fax 02173/1069831 Steuer-Nr. 135/5936/0440; UStIdNr. DE243784682 Sitz der Gesellschaft Langenfeld Amtsgericht: Düsseldorf HRA 20431

Komplementärin: LS Computersysteme Verwaltungs GmbH Sitz der Gesellschaft Langenfeld Amtsgericht: Düsseldorf HRB 60279 Geschäftsführer: Ralf Lukoschek, Guido Schulz